top of page
Sie haben noch weitere Fragen?

Förderungsmöglichkeiten

Fördermöglichkeiten nach GEG und BEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland zu verbessern und den Klimaschutz voranzutreiben.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG legt die energetischen Anforderungen an Neubauten sowie an bestehende Gebäude fest. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Zu den Maßnahmen, die gefördert werden können, gehören:

Die Förderung erfolgt entweder durch direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, oder durch zinsgünstige Kredite mit teilweise Tilgungszuschüssen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt werden.

Insgesamt bieten das GEG und die BEG eine umfassende Unterstützung für Eigentümer, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder neu bauen möchten. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes bei, sondern helfen auch langfristig, Energiekosten zu sparen.

  • Dämmung der Gebäudehülle: Verbesserungen an Dächern, Fassaden und Kellerdecken.

  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren: Einbau energieeffizienter Fenster und Türen.

  • Heizungsmodernisierung: Austausch alter Heizkessel gegen effiziente und umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Brennstoffzellen oder Biomasseheizungen.

  • Einbau von Lüftungsanlagen: Installation von Anlagen mit Wärmerückgewinnung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ergänzt das GEG und bietet finanzielle Anreize in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die BEG ist in drei Teilprogramme unterteilt:

  • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. Dämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung und Einbau von Lüftungsanlagen.

  • BEG Wohngebäude (BEG WG): Unterstützung von energetischen Maßnahmen bei Wohngebäuden, die einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreichen. Dazu gehören sowohl Neubauten als auch umfassende Sanierungen.

  • BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG): Ähnliche Förderung wie bei Wohngebäuden, jedoch für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Gewerbeimmobilien und öffentliche Gebäude.

bottom of page